Informationen und Antragsunterlagen für „Dorfbudget 2023“
im Rahmen des IKEKs der Gemeinde Diemelsee
Im Jahr 2023 gibt es in Hessen erstmals die Möglichkeit kleinere Projektideen und Maßnahmen über die Dorfentwicklung zu unterstützen. Ziel der Förderung ist, die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in den hessischen Dorfentwicklungsschwerpunkten.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen zu diesem neuem Förderangebot, welches in der Gemeinde Diemelsee als „Dorfbudget“ bezeichnet wird zusenden. Ein wichtiger Schwerpunkt hierbei ist, dass die Aktiven vor Ort über die Ziele und die geförderten Projekte entscheiden. In der Gemeinde Diemelsee wird diese Funktion durch die „Steuerungsgruppe Dorfentwicklung Diemelsee“ übernommen. Die Schwerpunkte in diesem Jahr sind die Themen Digitalisierung und Kultur. Alle Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Diemelsee haben, können eine Projektideen vorschlagen.
Konditionen:
1. Die Höhe der Förderung wird pro Projektträger auf max. 4.000 EURO pro Vorhaben begrenzt. Die Förderquote liegt 80 % der Brutto-Kosten - die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben (das heißt die Gesamtkosten des Projektes) sollten bei max. 5.000 EURO brutto pro Vorhaben liegen.
2. Das Projekt muss inhaltlich zu dem Themenfeldern Digitalisierung und/oder Kultur passen.
3. Das Projekt muss bis zum 15.10.2023 endabgerechnet werden.
Fristen:
Wir bitten Sie, ihre Projektideen bis zum 30.06. beim Planungsbüro Bioline in Lichtenfels-Dalwigksthal einzureichen, die Kontaktdaten finden Sie in diesem Informationsschreiben zum Dorfbudget.
Antragsunterlagen:
- Formular - Projektbeschreibung (als doc, bitte senden Sie uns das Formular in der Wordfassung zu)
- Bankbestätigung (als doc)
- Projektbewertung (pdf, zu ihrer Information)
- De-Minimis – Erklärung - hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema De-Minimis: Kundeninfo Wi-Bank
- Selbsterklärung im Zusammenhang mit den EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
- Datenschutzerklärung
- Kooperationsvereinbarung
Zusätzliche Unterlagen:
Nachweis über die Eintragung ins Vereinsregister (Tipp, alle eingetragenen Vereine können einen kostenfreien Registerauszug über die Internetseite: www.handelsregister.de erhalten) und/oder ein des Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Mind. zwei Vergleichsangebote (besser 3) pro Einzelmaßnahme bzw. Gewerk oder Kostenschätzung nach DIN 276. Bitte achten Sie darauf das einzelne Anschaffungen und Investitionen einen Einzelwert von mind. 410 € haben müssen, die Zusammenfassung von mehreren Investitionsgütern zu einem Sachzusammenhang ist möglich.
Alle erforderlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen), Pachtverträge und Bestätigungen
Unterstützung für einen schnellen Überblick:
Die Zusammenstellung der einzelnen Unterlagen benötigt immer etwas Zeit, über diesen Link erhalten Sie daher eine "Checkliste" - in dieser Liste wurden alle Unterlagen aufgeführt, die ggf. erforderlich sind - wir hoffen, dass diese Zusammenstellung Ihnen einen besseren Überblick ermöglicht.
Wichtig:
Das Projekt darf erst umgesetzt werden, sobald eine schriftliche Bestätigung der Förderung vorliegt.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss der Förderung.